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Staatliche Neutralität wird nicht verletzt

Urteil: Landtag darf Mitglied im Bündnis für Toleranz bleiben

München - Der Bayerische Landtag darf weiter Mitglied im „Bündnis für Toleranz“ bleiben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies einen Antrag ab, laut dem eine Mitgliedschaft das staatliche Neutralitätsgebot verletze, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in München dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.
Bei dem Rechtsstreit handelte es um ein sogenanntes Organstreitverfahren, das die AfD-Fraktion angestoßen hatte. Die AfD-Landtagsabgeordneten sahen das staatliche Neutralitätsgebot durch die Mitgliedschaft des Landtags im Bündnis verletzt, wie es im Sachverhalt zur Klage hieß. Die Antragsgegnerin, Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU), bezeichnete den Antrag als unzulässig und unbegründet.
Das „Bündnis für Toleranz“, das sich zur Entscheidung des Gerichts nicht äußern wollte, ist im Jahr 2005 auf Initiative der christlichen Kirchen gegründet worden. Ihm gehören heute rund 80 Organisationen, Verbände, Gewerkschaften und Institutionen an - darunter auch der Bayerische Landtag sowie mehrere bayerische Staatsministerien.
Sprecher des Bündnisses ist der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Das Bündnis setzt sich gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus in Bayern ein. Der Landtag ist seit 2009 Mitglied.

Autor: epd