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Generalvikare fordern Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

 

 

Trier/Limburg (epd) - Die Generalvikare aus mehreren deutschen katholischen Bistümern haben eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert. Das kirchliche Arbeitsrecht dürfe kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion stehe und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lasse, heißt es in einem öffentlichen Brief der Generalvikare an den Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing. Hintergrund sind das Outing von mehr als 100 Angestellten der katholischen Kirche mit der Kampagne „OutInChurch“ und die Reformbemühungen des Synodalen Weges.
„Unsere Mitarbeitenden müssen unsere Kirche als einen angstfreien Raum erleben und brauchen eine vollständige Rechtssicherheit, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängen“, heißt es weiter in dem Brief. Bätzings Bistum, das Bistum Limburg, veröffentlichte den Brief, der auf den 12. Februar datiert ist, am Montag.
Der Trierer Generalvikar Ulrich von Plettenberg hat den Brief unterzeichnet, zudem zeichneten zehn weitere Generalvikare mit, darunter Klaus Pfeffer (Essen), Klaus Winterkamp (Münster) und Manfred Kollig (Berlin). Generalvikare sind die Stellvertreter eines Bischofs und leiten die Verwaltung einer Diözese.
Die Bistümer Essen und Osnabrück teilten am Montag mit, sie verzichteten auf die Durchsetzung der sogenannten „Grundordnung“, die Beziehungen jenseits einer katholischen Ehe als Loyalitätsverstoß beschreibt und Sanktionen androht. Mitarbeiter hätten keine Sanktionen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihres privaten Beziehungsstatus zu befürchten, hieß es.
Mit großer Mehrheit hatte sich die Vollversammlung des katholischen Reformdialogs Synodaler Weg Anfang Februar dafür ausgesprochen, nicht heterosexuelle Beschäftigte in der Kirche nicht länger mit Sanktionen oder Kündigungen zu drohen. In einer ersten Lesung wurde eine entsprechende Änderung des Arbeitsrechts auf den Weg gebracht. Vorausgegangen war der Synodalversammlung Ende Januar die Initiative „#OutInChurch“, in der sich mehr als 100 Mitarbeitende der katholischen Kirche zu ihrem Queersein bekannt hatten.