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Kirchenasyl-Prozess: Ordensschwester freigesprochen

Würzburg (epd) – Die Franziskanerschwester Juliana Seelmann ist am Donnerstag vom Landgericht Würzburg im Berufungsverfahren wegen eines gewährten Kirchenasyls freigesprochen worden. Zuvor hatten Vertreter der Staatsanwaltschaft die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg in diesem Fall zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Das Gericht hatte zuvor auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 25. Februar in einem vergleichbaren Fall verwiesen.

 

Juliana Seelmann hatte zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl im Kloster der Oberzeller Franziskanerinnen bei Würzburg gewährt, dafür hatte das Amtsgericht eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" gegen sie ausgesprochen. Sie sollte im Zusammenhang mit der Verwarnung 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Sowohl Seelmann als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen die Entscheidung vom Sommer 2021 Berufung eingelegt. Die Ordensschwester hatte sich vor Gericht von Anfang an auf ihren christlichen Glauben und auf ihr Gewissen berufen.

 

Dass die Berufung vor dem Landgericht Würzburg monatelang gar nicht terminiert wurde, lag an jenem Verfahren, in dem das Bayerische Oberste Landesgericht im Februar entschieden hatte. Dort hatten die Richter den bundesweit viel beachteten Kirchenasyl-Freispruch des Amtsgerichts Kitzingen für den Benediktiner-Mönch Bruder Abraham Sauer von der Abtei Münsterschwarzach bestätigt. Die Richterin am Würzburger Landgericht hatte gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung am Dienstag auf die höchstrichterliche Entscheidung aus Bamberg verwiesen.