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Ilse Aigner: Paragraf 218 hat sich bewährt

 

Hamburg (epd) – Die CSU-Politikerin Ilse Aigner hat sich für einen Beibehalt des Abtreibungsrechts in seiner jetzigen Form ausgesprochen. „Ich wünsche mir, dass der Paragraf 218 so bleibt, wie er ist“, sagte die Präsidentin des bayerischen Landtags in einem Streitgespräch mit der feministischen Autorin Laura Dornheim in der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“. Jedoch müssten die Angebote für ungewollt Schwangere besser und Beratungsstellen gut ausgestattet werden.
Aigner sprach sich dafür aus, Abtreibungen weiter im Strafgesetzbuch zu belassen. „Mit dem Beratungsgespräch haben wir eine relativ einfache Möglichkeit gefunden, einen Abbruch straffrei zu stellen. Nur so ist es gelungen, eine damals erbittert geführte Debatte zu befrieden“, sagte Aigner der „Zeit“ in dem am Mittwoch online veröffentlichten Gespräch. Dornheim fordert dagegen, die bestehende Regelung zu ändern: „Der Paragraf 218 muss weg.  Schwangerschaftsabbrüche sollten in Deutschland endlich generell straffrei sein.“
Aigner sagte, eine öffentliche Debatte darüber, wie sie vor allem von jüngeren Feministinnen eingefordert und geführt wird, halte sie „für ausgesprochen gefährlich“: „Es gibt ein hohes Risiko, dass der gesellschaftliche Kompromiss aufgekündigt und die Debatte ähnlich extrem geführt würde wie in anderen Ländern“, sagte Aigner, die sich auch bei der kirchlichen Beratungsinstitution Donum Vitae engagiert.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen, die sich Ende März konstituiert hat. Das Gremium soll die bisherige Regelung zum Schwangerschaftsabbruch sowie die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft prüfen.
Das Abtreibungsverbot war Gegenstand oft erbitterter gesellschaftlicher und politischer Diskussionen. Das heute geltende Abtreibungsstrafrecht ist ein Kompromiss in Form einer Kombination aus einem durch eine Beratungspflicht ergänzten Fristenmodell bis zur zwölften Schwangerschaftswoche und einer erweiterten medizinischen und kriminologischen Indikationslösung.