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Knapp 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut

 

Wiesbaden (epd) – Knapp 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren waren im vergangenen Jahr in Deutschland armutsgefährdet. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 14,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Je niedriger die Bildung der Eltern, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder von Armut bedroht sind.
Die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen, deren Eltern über einen niedrigen Bildungsabschluss wie etwa einen Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss verfügten, habe 2022 in Deutschland bei 37,6 Prozent gelegen. Unter Kindern und Jugendlichen von Eltern mit einem mittleren Bildungsabschluss seien 14,5 Prozent armutsgefährdet gewesen. Zu den mittleren Bildungsabschlüssen zählen eine abgeschlossene Berufsausbildung und das Abitur. Hatten die Eltern einen höheren Bildungsabschluss wie etwa einen Meistertitel oder ein abgeschlossenes Studium als höchsten Abschluss, waren 6,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht.
Der zugrundeliegenden Definition zufolge gilt als armutsgefährdet, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2022 lag dieser Wert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1.250 Euro netto im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren waren es 2.625 Euro. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einsparungen bei laufenden Kosten erzielen.
Armut sei ein mehrdimensionales Phänomen und könne sich nicht nur in finanziellen, sondern auch in sozialen Faktoren niederschlagen, stellte das Statistische Bundesamt heraus. 2022 sei fast jeder vierte (24 Prozent) unter 18-Jährige in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht gewesen. Armut oder soziale Ausgrenzung seien bei einer Person dann gegeben, wenn mindestens eine von drei Bedingungen zutrifft: Ihr verfügbares Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Beteiligung am Arbeitsleben.