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Ex-Mitarbeiter des Bistums Eichstätt des Betrugs angeklagt

Ingolstadt/Eichstätt (KNA) – Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt klagt einen früheren Mitarbeiter des Bistums Eichstätt an. Dem Mann wird Betrug, Untreue und Urkundenfälschung in sieben Fällen sowie versuchter Betrug mit Urkundenfälschung vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht des Ingolstädter "Donaukuriers". Laut Bistum geht es um einen Schaden im mittleren sechsstelligen Bereich.

 

Der Beschuldigte arbeitete laut Staatsanwaltschaft für die Pfründestiftungen der Diözese. Er soll demnach 2017 und 2018 den Verkauf von mindestens sieben Grundstücken durch eine der Pfründestiftungen betreut haben. "Beim Abschluss der entsprechenden Kaufverträge wurde jeweils vereinbart, dass die Käufer einen Betrag von 10.000 Euro bar als Anzahlung an ihn entrichten sollten", so die Behörde. "Dieser Betrag war in den notariell beglaubigten Kaufverträgen als Anzahlung aufgeführt." Die Anzahlungsbeträge soll der Mann für sich behalten haben.

 

Um sein Vorgehen zu vertuschen, habe der Mann gegenüber dem Ausschuss für Grundstücksfragen des Ordinariats jeweils einen um 10.000 Euro niedrigeren Kaufpreis angegeben, hieß es weiter. Der Angeschuldigte habe die notariellen Kaufverträge entsprechend verfälscht. Der Pfründestiftung sei ein Schaden in Höhe von 70.000 Euro entstanden.

 

Angeklagt wurde der Mann ferner wegen eines schon länger zurückliegenden Vorfalls, der bereits 2022 zu einem Zivilverfahren mit dem Bistum geführt hatte. Damals ging es um Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro wegen eines Vorgangs aus dem Jahr 2013. In diesem Zivilverfahren hat der Angeschuldigte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft einen Betrugsversuch mit einer gefälschten Aktennotiz unternommen. Die Fälschung sei jedoch erkannt worden.

 

Das Bistum Eichstätt teilte der KNA mit, im Rahmen einer Revision seien 2021 Unregelmäßigkeiten aus dem Jahr 2013 bei der Verbuchung von Zahlungsvorgängen aufgefallen. Daher habe man weitere Überprüfungen vorgenommen und weitere Unstimmigkeiten entdeckt. Einen Teil des Schadens habe der Ex-Mitarbeiter beglichen. Aktuell liefen gegen ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

 

Dass das Bistum von einem Schaden im mittleren sechsstelligen Bereich spricht, die Staatsanwaltschaft aber von weniger, erklärte die Diözese so: Manche Fälle seien wohl strafrechtlich verjährt, zudem berechne man Zinsen ein.

 

Wie es in dem Fall nun weitergeht, muss das Amtsgericht Ingolstadt entscheiden.