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Anregungen von Bischofssynoden aufgegriffen

Papst gibt Frauen mehr Rechte am Ambo und im Altarraum

Vatikanstadt – Vielerorts – zumal im deutschen Sprachraum – ist es schon seit längerer Zeit Praxis, dass Frauen Altar- und Lesungsdienste übernehmen, doch nun findet diese Praxis auch Eingang ins Kirchenrecht, und es handelt sich auch nicht mehr um Dienste auf Zeit, sondern auf Dauer. Damit ist geklärt, dass die Dienste des fest beauftragten Lektors beziehungsweise des Akolythen (so lauten die Fachbegriffe) den Frauen nicht grundsätzlich verwehrt werden dürfen. Das Kirchenrecht gibt diesen Diensten jetzt auch für Frauen eine feste Form.
Bisher waren es Ortsbischöfe in allen Teilen der Welt, die gegebenenfalls Frauen den Zugang zum Altarraum und zum Ambo erlaubten. Ein richtiggehendes institutionelles Mandat dafür gab es allerdings nicht; schließlich hatte der hl. Papst Paul VI. bei der Abschaffung der sogenannten „niederen Weihen“ 1972 verfügt, dass die entsprechenden Dienste Männern vorbehalten bleiben, weil er diese Dienste als Vorstufe zum Weiheamt, als zum Diakon- beziehungsweise Priesteramt hinführend ansah.
Papst Franziskus hat dies nun, auch im Licht der jüngsten Bischofssynoden, weiterentwickelt: Er will die Präsenz von Frauen am Altar offiziell zulassen und rechtlich absichern.
Das jetzt veröffentlichte „Motu proprio“ mit dem Titel „Spiritus Domini“ (Der Geist des Herrn) ändert den ersten Paragraphen von Kanon 230 im Kodex des Kirchenrechts. (Kanon nennt man die größeren Abschnitte im Kirchenrecht, Paragraphen sind die Untereinheit.) Der Papst hält damit fest, dass Frauen Zugang zum Dienst des festen Lektors und Akolythen haben – und dass ihnen diese Dienste durchaus auch mit einem liturgischen Akt übertragen werden können, der den institutionellen Charakter des Ganzen hervorhebt.
Franziskus erläutert, dass er mit seiner Entscheidung die Empfehlungen verschiedener Bischofssynoden aufgreife. „In diesen vergangenen Jahren hat es eine Weiterentwicklung in der kirchlichen Lehre gegeben. Dabei wurde deutlich, dass bestimmte Dienste, die die Kirche eingerichtet hat, die Taufe und das königliche Priestertum, das jeder Christ im Taufsakrament empfängt,  als Grundlage haben.“
Dementsprechend lädt der Papst dazu ein, die Dienste, die von Laien übernommen werden können, als etwas „wesensmäßig Anderes“ zu sehen als die Ämter, „die durch das Sakrament der Weihe übertragen werden“.  …

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie im Heinrichsblatt Nr. 4 vom 24. Januar

Autor: vn