Minister Müller stellt entsprechenden Leitfaden vor
Berlin – Mit Hilfe eines neuen Leitfadens sollen deutsche Behörden künftig beim Kauf von Textilien auf fair produzierte Ware setzen. Das teilte das Entwicklungsministerium am heutigen
Dienstag in Berlin mit. Der neu veröffentlichte „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definiert demnach „erstmals klare soziale und ökologische
Nachhaltigkeitskriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette“. Damit soll sichergestellt werden, dass die einzelnen Produktionsschritte ohne ausbeuterische Arbeit oder den Einsatz von
stark umweltschädlichen Substanzen erfolgten.
Konkret gilt der Leitfaden für die Beschaffung von Bekleidung wie Arztkittel oder Polizeiuniformen, von Bettwäsche und Matratzen. Nicht darunter fallen wiederum Sondertextilien wie
Schutzkleidung oder Zelte, Rucksäcke sowie der Textilanteil von Möbeln oder Fahrzeugen.
Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) bezifferte das Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen insgesamt auf jährlich 500 Milliarden Euro. Er forderte, dass bei den Textilien bis
2030 eine 100 Prozent nachhaltige Beschaffungsquote erreicht wird. „Ein jährlicher Fortschrittbericht und ein Nachhaltigkeitsbeauftragter bei Bund, Länder und Kommunen sollte die Umsetzung
begleiten“, verlangte er.
Müller hob hervor, dass Deutschland mit rund neun Prozent der globalen Bekleidungsimporte zu den wichtigsten Nachfragemärkten der Welt gehöre. Dabei würden 90 Prozent der Textilien in Asien
oder Afrika hergestellt, wo vielerorts ausbeuterische Arbeitsbedingungen herrschten und der Einsatz giftiger Chemikalien noch immer Praxis sei.
Autor: epd