Papst Franziskus gibt Frauen mehr Rechte am Ambo und im Altarraum
Mit einem „Motu proprio“, also einer rechtlichen Verfügung, hat Papst Franziskus festgeschrieben, dass Frauen künftig Zugang zum Dienst des Akolythen und des Lektors haben. Vielerorts – zumal im deutschen Sprachraum – ist es schon seit längerer Zeit Praxis, dass Frauen Altar- und Lesungsdienste übernehmen, doch nun findet diese Praxis auch Eingang ins Kirchenrecht, und es handelt sich auch nicht mehr um Dienste auf Zeit, sondern auf Dauer. Damit ist geklärt, dass die Dienste des fest beauftragten Lektors beziehungsweise des Akolythen (so lauten die Fachbegriffe) den Frauen nicht grundsätzlich verwehrt werden dürfen. Das Kirchenrecht gibt diesen Diensten jetzt auch für Frauen eine feste Form.
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 4/2021
Autor: vn