Bundesflüchtlingsamt ändert Umgang mit Kirchenasyl
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seinen Umgang mit offenen Kirchenasylen korrigiert. Das bestätigte ein Behördensprecher auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Demnach gilt für Flüchtlinge im Kirchenasyl im sogenannten Dublin-Verfahren künftig wieder eine reguläre Frist von sechs Monaten für eine Überstellung. 2018 hatte die Innenministerkonferenz den Zeitraum auf 18 Monate verlängert.
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 4/2021
Autor: KNA