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Frist von sechs Monaten gilt wieder

Bundesflüchtlingsamt ändert Umgang mit Kirchenasyl

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seinen Umgang mit offenen Kirchenasylen korrigiert. Das bestätigte ein Behördensprecher auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Demnach gilt für Flüchtlinge im Kirchenasyl im sogenannten Dublin-Verfahren künftig wieder eine reguläre Frist von sechs Monaten für eine Überstellung. 2018 hatte die Innenministerkonferenz den Zeitraum auf 18 Monate verlängert.

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 4/2021

Autor: KNA