· 

Keine Vorverurteilung seitens des Bistums

Augsburger Generalvikar suspendiert Priester / Grund unbekannt

Augsburg – Der Generalvikar des Bistums Augsburg, Harald Heinrich, hat einen Priester im Dekanat Neu-Ulm mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entpflichtet. Anlass ist ein Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den Geistlichen eingeleitet hat, wie die Diözese heute mitteilte. Zum Hintergrund äußerte sich das Bistum auf Nachfrage nicht. Der Priester dürfe derzeit keine öffentlichen Gottesdienste feiern und keine Sakramente mehr spenden. Der Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz entsprechend habe man auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.
Generalvikar Heinrich erklärte: „Die sofortige Freistellung bedeutet keine Vorverurteilung seitens des Bistums. Damit wird nicht bereits seine Schuld festgestellt.“ Dies sei auch nicht die Aufgabe der Diözese, sondern die der staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Autor: KNA