Wegen der Corona-Pandemie erlaubt der Vatikan Abweichungen von den eigentlichen Vorschriften für die liturgischen Riten
Vatikanstadt – Wegen der Corona-Pandemie erlaubt der Vatikan auch dieses Jahr Abweichungen von den eigentlichen Vorschriften für die liturgischen Riten der Karwoche. Das ergibt sich aus einer
Verfügung der Gottesdienst-Kongregation, die an diesem Mittwoch publik wurde.
Die Note, die an alle Bischöfe und Bischofskonferenzen gerichtet ist, erinnert an ein Dekret vom März letzten Jahres: „Die Verlautbarung gilt auch in diesem Jahr.“ Konkret heißt das: Ja zu
Riten der Kar- und Ostertage ohne Teilnahme von Gläubigen von außen, Verzicht auf Prozessionen im Freien am Palmsonntag, und die Chrisam-Messe vom Gründonnerstag kann auf ein anderes Datum
verlegt werden.
Bei der Abendmahls-Messe am Abend des Gründonnerstag entfallen die Fußwaschung und die Prozession mit dem Allerheiligsten am Ende der Messe; und bei der Kreuzverehrung am Karfreitag soll nur
der Priester das Kreuz küssen.
Die Kongregation bittet den jeweiligen Ortsbischof als „Moderator des liturgischen Lebens in seiner Kirche“, für einen würdigen, aber den Corona-Bestimmungen entsprechenden Ablauf der Riten
in seinem Bistum zu sorgen.
Etwas zwiespältig äußert sich die Verfügung aus dem Vatikan zu Live-Streams von Gottesdiensten, wie sie letztes Jahr im Lockdown üblich wurden. Das habe „den Seelsorgern sehr geholfen, ihren
Gemeinden während der Pandemie Unterstützung und Nähe zu bieten“ – einerseits. Andererseits aber „wurden auch problematische Aspekte beobachtet“. Dieser Punkt wird aber nicht weiter
ausgeführt.
Autor: vn