Rund 600 Teilnehmer bei Onlineschulungen zu Neuerungen bei der Umsatzsteuerpflicht
Sie schwebte im vergangenen Jahr wie ein Damoklesschwert über den Kirchenverwaltungen und bereitete so manchem Verantwortlichen in den Gemeinden Kopfschmerzen und schlaflose Nächte – die Neuregelung zur Umsatzsteuerpflicht. Ab dem 1. Januar 2021 sollten zahlreiche Umsätze von Kirchenstiftungen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sein (wir haben darüber berichtet). Doch dann kam Corona, die ursprünglichen Planungen wurden verworfen, denn eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben war nicht zu schaffen. So wurde die Frist bis zum 21. Dezember 2022 verlängert. Zeit genug also, um nun die Neuregelung gut vorzubereiten und umzusetzen. Hilfestellungen boten in den vergangenen Wochen Online-Seminare, die von Seiten der Erzbischöflichen Finanzkammer angeboten wurden und in denen sich rund 600 Teilnehmer schulen ließen.
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 16/2021
Autor: Andreas Kuschbert