Staatsanwaltschaft legt gegen das Urteil des Kitzinger Amtsgerichts Rechtsmittel ein
Würzburg/Kitzingen - Der Kirchenasyl-Prozess gegen den Benediktinermönch Bruder Abraham Sauer von der Abtei Münsterschwarzach geht in eine weitere Runde. Erst am Montag war er vom Kitzinger
Amtsgericht freigesprochen worden, nun legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Rechtsmittel ein, sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach dem Evangelischen Pressedienst (epd) am
Mittwoch. Die Kitzinger Richterin hatte das Vorgehen der Anklage bereits nach ihrer Urteilsverkündung erwartet - und außerdem begrüßt: „Wir brauchen eine Grundsatz-Entscheidung bei diesem
Thema.“
Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch auf Anfrage, man warte nun die schriftliche Begründung des Urteils ab, diese müsste in ungefähr einem
Monat vorliegen. Ob die Staatsanwaltschaft Würzburg eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg anstrebe oder eine Revision, in der das Urteil des Kitzinger Amtsgerichts lediglich
auf Rechtsfehler geprüft wird, entscheide sich erst dann. Zuerst hatte die „Mainpost“ (Würzburg) in ihrer Mittwochausgabe über das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft berichtet.
Bei der Urteilsverkündung hatte die Richterin erläutert, der 49 Jahre alte Benediktinermönch habe zwar rechtswidrig „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“
geleistet. Er habe sein Handeln jedoch auf seine Glaubens- und Gewissensgründe gestützt, die das Gericht in diesem Fall „als aus dem Grundgesetz hergeleiteten Entschuldigungsgrund“ gewertet
habe. Die Benediktinerabtei hatte in Münsterschwarzach (Kreis Kitzingen) im August 2020 einen Geflüchteten aufgenommen.
Der im Gazastreifen geborene Mann war über Rumänien in die Europäische Union eingereist und sollte als sogenannter Dublin-Fall wieder dorthin abgeschoben werden. Bruder Abraham war angeklagt,
weil er die Flüchtlingsarbeit der Abtei mit verantwortet. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daher „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor und forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen von
je 40 Euro - also 2400 Euro. Zum Gerichtsverfahren kam es überhaupt erst, weil die zuständige Amtsrichterin den Strafbefehl gegen den Mönch ablehnte und eine Verhandlung ansetzte.
Der Fall hatte bereits in den Tagen vor der Verhandlung Aufmerksamkeit erregt, weil erstmals ein Angehöriger eines Ordens wegen eines gewährten Kirchenasyls vor Gericht stand.
Ähnlich gelagert ist der Fall gegen die Benediktiner-Nonne Mutter Mechthild Thürmer, die Äbtissin des Klosters Kirchletten bei Bamberg. Sie sollte sich bereits vergangenen Sommer wegen eines
gewährten Kirchenasyls vor Gericht verantworten, nachdem sie einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Wegen weiterer Ermittlungen wurde der Prozessbeginn aber verschoben.
Autor: epd