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Mehr Befugnisse für den Bund

Bundestag beschließt bundesweite „Corona-Notbremse“

Berlin - Der Bundestag hat vor kurzem in Berlin mit den Stimmen der Koalition eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen, die auch nächtliche Ausgangssperren einschließt. 342 Abgeordnete stimmten in einer namentlichen Abstimmung für die Notbremse, 250 dagegen und 64 enthielten sich der Stimme. Der Bund erhält durch die Gesetzesänderungen die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Bislang sind die Bundesländer dafür zuständig.
In Städten und Landkreisen, in denen binnen einer Woche 100 Ansteckungen oder mehr auf 100000 Einwohner registriert werden, gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Eine Ausnahme gibt es für Einzelpersonen, die zum Joggen oder Spazieren ins Freie gehen. Damit orientiert sich die bundesweite Regelung an den Vorschriften in Hamburg, die vor Gericht Bestand hatten.
In den parlamentarischen Beratungen war die zunächst ab 21 Uhr vorgesehene Ausgangssperre um eine Stunde verkürzt worden.
Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 - also 165 Ansteckungen auf 100000 Einwohner binnen einer Woche - den Präsenzbetrieb komplett einstellen. Die „Corona-Notbremse“ ist bis Ende Juni befristet. Für private Treffen gilt die bereits bekannte Beschränkung auf einen Haushalt und eine zusätzliche Person, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
Am morgigen Donnerstag muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf vor einer Woche beschlossen als Reaktion darauf, dass die schon Anfang März von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene „Notbremse“ bislang nicht konsequent umgesetzt wird. Im Bundestag stimmten Linke, FDP und die AfD aus unterschiedlichen Gründen gegen das Gesetz, die Grünen enthielten sich.

Autor: epd