Neue Anti-Korruptionsregeln für Vatikanmitarbeiter
Vatikanstadt - Papst Franziskus hat neue Anti-Korruptionsregeln für die Mitarbeiter im Vatikan aufgestellt. Die jetzt im Vatikan veröffentlichte Verordnung verpflichtet Führungskräfte
und Verwaltungsangestellte im Dienst des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaats, alle zwei Jahre eine Erklärung zu unterzeichnen. Darin müssen sie versichern, dass sie weder wegen Terrorismus,
Geldwäsche oder Steuerhinterziehung verurteilt sind, noch Ermittlungen wegen entsprechender Vorwürfe gegen sie geführt werden. Damit will sich der Vatikan an internationale
Transparenz-Standards anpassen.
Die Betreffenden müssen darüber hinaus unterschreiben, dass sie nicht über Vermögen in Steuerparadiesen verfügen oder in Unternehmen investieren, deren Aktivitäten gegen die Soziallehre der
Kirche verstoßen. Die neue Regelung untersagt überdies allen Vatikanmitarbeitern, Geschenke im Wert von mehr als 40 Euro anzunehmen.
In der Erklärung müssen Führungskräfte und Verwaltungsangestellte auch versichern, dass sie nicht begnadigt, amnestiert oder in den Genuss eines Straferlasses gelangt sind oder aufgrund von
Verjährung freigesprochen wurden.
Bereits im vergangenen Mai hatte der Papst Transparenz-Regeln für die Vergabe von Aufträgen erlassen. Die neuen Regeln seien erforderlich, weil sich Korruption „auf verschiedene Weise und in
verschiedenen Formen auch auf anderen Gebieten als dem der Ausschreibungen“ zeigen könne, betont Franziskus seinem „Motu proprio“ zu den verpflichtenden Anti-Korruptions-Erklärungen.
Der Papst beauftragt das vatikanischen Wirtschaftssekretariat damit auch, bei Verdachtsfällen den Wahrheitsgehalt der Erklärungen zu überprüfen. Im Falle falscher Angaben kann der Betreffende
entlassen und Schadensersatz von ihm gefordert werden.
Autor: epd