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„Ein wirklich wirksamer Schutz“

Bayern lockert nicht weiter: Maskenpflicht im Klassenzimmer bleibt

München - Trotz einer „wirklich positiven“ Entwicklung der Corona-Infektionslage in Bayern und Deutschland wird es im Freistaat vorerst keine weiteren Lockerungen geben. Die Staatsregierung habe sich am Dienstag mit Fachleuten von der Ludwig-Maximilians-Universität München beraten und deren Expertise eingeholt, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung in München. Es gehe „nicht um Alarmismus oder Panikmache“, mit Blick auf die aus Indien stammende Delta-Variante seien weitere Lockerungen aber vorerst nicht denkbar - auch nicht beim Thema Maskenpflicht.
Die Maske sei ein „wirklich wirksamer Schutz“ gegen eine Corona-Infektion vor allem in Innenräumen, sagte Herrmann. Jede neue Corona-Variante werde noch gefährlicher als die bisher bekannten, dies liege „in der Natur des Virus“. Man dürfe „in dieser guten Phase, in der wir jetzt sind“, nicht locker lassen und müsse an der FFP2-Maskenpflicht festhalten. Mit Blick auf Großbritannien sagte er, die Inzidenz sei in den vergangenen vier Wochen dort von 20 auf nun 70 gestiegen - obwohl dort 60 Prozent der Menschen bereits doppelt geimpft sind. „Die Delta-Variante ist sehr viel ansteckender“, erläuterte Herrmann.
Mit Blick auf die Diskussionen um ein mögliches Ende der Maskenpflicht an den Schulen sagte der bayerische Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler), man habe keine weiteren Beschlüsse in der Staatsregierung gefasst - weil man sich nicht ganz einig sei mit dem Koalitionspartner CSU. So gehen die Meinungen zum Tragen der Maske während des Unterrichts im Klassenzimmer auseinander, sagte Piazolo. Die Freien Wähler befürworten ein Ende, die CSU nicht.
Einvernehmen bestehe aber dabei, dass die Maske „Im Begegnungsverkehr“ weiter sinnvoll ist, sie auf dem Pausenhof aber abgenommen werden kann.
Staatskanzlei-Chef Herrmann betonte, dass die Maske auf den Pausenhöfen abgenommen werden kann, sei allerdings „keine Neuerung“, sondern „eine Klarstellung“ der bisher schon geltenden Regeln.

 Autor: epd