· 

Weiterhin auf Mindestabstand achten

Maskenpflicht an Bayerns Grund- und Förderschulen wird entschärft

München - Die bayerische Staatsregierung lockert die Maskenpflicht an den Grundschulen sowie für die Grundschulstufen der Förderschulen. Solange die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen kreisfreien Stadt oder im Landkreis unter 50 liege, müssten die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer künftig an ihrem Sitzplatz keine Maske mehr tragen, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach der Kabinettsitzung in München. Diese Lockerung könne aktuell man verantworten.
Sobald der Sitzplatz jedoch verlassen wird, müssten auch die Jüngsten und ihre Lehrkräfte in der Schule wieder Maske tragen, sagte er. Das betreffe beispielsweise die Schulflure. Für alle anderen Schularten, also ab Klasse 5, bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen, sagte der Minister. Herrmann erläuterte nochmals, dass im Freien während des Schulbetriebs schon seit dem Kabinettsbeschluss aus der vergangenen Woche keine Maskenpflicht mehr bestehe, also beispielsweise auf dem Schulhof oder auch bei Wandertagen.
Unter freiem Himmel entfalle die Maskenpflicht aber nicht nur an den Schulen, sondern auch an den Hochschulen und den Kindertagesstätten. Auf „ausreichenden Mindestabstand aller Beteiligten“ sei aber weiterhin zu achten, hieß es. Insgesamt bezeichnete Herrmann die Corona-Gesamtlage im Freistaat als erfreulich. Die landesweite Inzidenz liege seit vielen Wochen mit einem Wert von 9,8 erstmals unter der Marke von 10,0.

 Autor: epd