Diözesan-Caritasverband kritisiert Benachteiligung der ambulanten Pflege
„Bei den Verbesserungen für die Pflege, die der Bundestag am 11. Juni beschlossen hat, wurden die Patienten der ambulanten Pflege weitgehend vergessen“, kritisiert die stellvertretende Diözesan- Caritasdirektorin Ursula Kundmüller. „Und die pflegenden Angehörigen erfahren keinerlei Aufmerksamkeit.“ In einem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ hat der Bundestag zum einen vorgeschrieben, dass künftig nur noch Anbieter, die tarifgebunden sind oder eine tarifliche Entlohnung anwenden, durch die Kassen zur Versorgung zugelassen werden. Das soll eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte bewirken. Zum anderen erhalten Bewohner von Pflegeheimen einen Zuschuss zu ihrem Eigenanteil an den Pflegekosten. Er steigt mit der Dauer der Pflege – von 5 Prozent im ersten Jahr auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr. „Beide Entscheidungen begrüßt die Caritas; sie sind ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Kundmüller. „Sowohl die Tariftreue als auch eine Deckelung des Anteils an den Pflegekosten hat die Caritas immer wieder gefordert.“ „Bei der Reform gehen jedoch die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen im Bereich der häuslichen Pflege leer aus“, beklagt Kundmüller. „Vergleichbare Entlastungen wie für Heimbewohner fehlen.“
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 28/2021
Autor: ksk