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Neue Spezial-Abteilung nimmt Arbeit auf

Bayern verstärkt Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution

München - Mit einer neuen Spezial-Abteilung will Bayern Frauen und Mädchen besser vor Zwangsprostitution und Menschenhändlern schützen. Die Einheit soll die internationale Zwangsprostitution, den Menschenhandel und die Zuhälterei bekämpfen und die Fälle dezimieren, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am heutigen Montag bei der Vorstellung der neuen Abteilung „Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei“ bei der Staatsanwaltschaft München I. Auch die mutmaßlich sehr hohe Dunkelziffer solle reduziert werden.
Menschenhandel und Zwangsprostitution seien auch in Bayern ein Problem. Die meist weiblichen Opfer kämen aus Osteuropa, vor allem aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Ein ebenfalls großer Anteil bestehe aus nigerianischen Geflüchteten, die über Italien nach Deutschland gebracht und hier zur Prostitution gezwungen werden.
,Jedes dritte Opfer sexueller Ausbeutung ist laut „Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2019“ unter 21 Jahren, jedes siebte minderjährig. Angelockt von sogenannten „Lover Boys“ oder falschen Jobangeboten würden sie in Deutschland zur Prostitution gezwungen.
Der Freistaat Bayern setze sich auch auf rechtspolitischer Ebene konsequent für Verbesserungen ein, wie es hieß. So wurde Ende Juni 2021 eine Gesetzesverschärfung in Berlin beschlossen, laut der Freier künftig leichter rechtlich für das Leid der Frauen zur Verantwortung gezogen werden können. „Künftig macht sich ein Freier bereits strafbar, wenn er Hinweise auf eine Zwangsprostitution leichtfertig verkennt, zum Beispiel wegen erkennbarer Verletzungen“, sagte Eisenreich.
Die neue bayerische Spezial-Abteilung ist bei der Staatsanwaltschaft München I angesiedelt. Sie besteht seit Oktober 2020, ermittelte bislang aber nur in Fällen der Kinderpornografie und bei Straftaten im Zusammenhang mit sportlichen Großereignissen. Sie ist mit sechs Personen besetzt und wird von Oberstaatsanwältin Anne Simon geleitet. Eine enge Zusammenarbeit mit Opferschutzorganisationen ist geplant.
In den vergangenen drei Jahren (2018 bis 2020) habe die Staatsanwaltschaft München I allein 96 Verfahren wegen Zwangsprostitution geführt, 53 Verfahren wegen Menschenhandels, 47 Verfahren wegen Zuhälterei. 140 Verfahren wegen der Ausübung verbotener Prostitution seien anhängig. 2021 waren es bis Ende Juli 16 Verfahren wegen Zwangsprostitution, sieben wegen Menschenhandels, fünf wegen Zuhälterei und bereits 215 wegen Ausübung der verbotenen Prostitution.

Autor: epd