Neue Corona-Regeln in Bayern am dem 2. September
München - In Bayern gelten ab 2. September auch neue Regelungen für Gottesdienste und Indoor-Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Diese können künftig ohne die bisherigen
Beschränkungen der Personenzahl durchgeführt werden, wie die Staatskanzlei in München bekanntgab. Voraussetzung sei jedoch, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete an Gottesdiensten oder
anderen Veranstaltungen teilnähmen. Andernfalls bleibe es bei den bisherigen Beschränkungen nach Platzangebot.
Die Maskenpflicht richtet sich den Angaben zufolge künftig nach den neuen allgemeinen Regeln. Das Tragen einer FFP2-Maske sei nicht mehr nötig, ausreichend sei nun eine medizinische Maske.
Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab Inzidenz 100 entfalle ebenso wie das bisherige Verbot von großen religiösen Veranstaltungen. - Die neue, nunmehr 14. Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 2. September in Kraft und gilt bis einschließlich 1. Oktober.
Autor: KNA