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Mehr Normalität, aber weiterhin Vorsicht

Bayern setzt auf Krankenhaus-Ampel statt Inzidenzwerte

München - Abkehr von den Inzidenzwerten, stattdessen soll künftig eine „Krankenhaus-Ampel“ gelten: Bayern schlage damit ein „neues Kapitel“ im Kampf gegen Corona auf, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Weiterhin sei zwar Vorsicht geboten, die vorhandenen Impfstoffe ermöglichten jedoch mehr Normalität. Die vierte Welle sei „keine Pandemie, wie wir sie vorher hatten“, sagte Söder. Es sei eine „Pandemie der Ungeimpften und Jüngeren“.
Herzstück der neuen Anti-Corona-Strategie in Bayern sei die Abkehr von den Inzidenzwerten. Diese seien bei Quoten von über 60 Prozent bei den doppelt Geimpften nicht mehr aussagekräftig genug. Es werde deshalb „definitiv keinen Lockdown mehr geben oder Beschränkungen, wie wir sie hatten“, kündigte Söder an. Man brauche allerdings „eine Art Firewall für unsere Sicherheit“, auch um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Dies soll eine „Krankenhaus-Ampel“ sein.
Die Sicherheitsschranke sei die Belegung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten. Die Ampel springe auf Gelb, wenn innerhalb einer Woche landesweit 1200 Klinikbetten neu mit Covid- oder auch Long-Covid-Patienten belegt würden. Dies schließe neben Intensiv- und Beatmungsplätzen auch die normalen Krankenhausbetten mit ein. Springe die Ampel auf gelb, folgten regionale oder landesweite Maßnahmen. Dies könnten dann beispielsweise auch wieder Kontaktbeschränkungen sein.
Die Warnstufe rot werde erreicht, wenn 600 Intensiv- oder Beatmungsbetten voll belegt seien. Die Höchststände in den vergangenen drei Wellen hätten bei mehr als 800 gelegen, sagte Söder.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 35 gelte in der jeweiligen Stadt oder im Landkreis „breitflächig 3G“ in Innenräumen. Zutritt zu öffentlichen Innenbereichen hätten dann grundsätzlich nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete. Ausnahmen gebe es hier für den Nahverkehr, den Handel und zuhause.
Im Außenbereich gilt 3G „grundsätzlich nicht“, sagte Söder. Ausnahme seien Veranstaltungen von mehr als 1000 Personen. Können im Innenbereich die Mindestabstände etwa bei Kultur- oder auch Sportveranstaltungen nicht eingehalten werden, gilt dort weiterhin eine Maskenpflicht - allerdings sind bis zum Erreichen der gelben Krankenhaus-Ampelstufe künftig auch in Bayern keine FFP2-Masken mehr vorgeschrieben, es genügen die sogenannten medizinischen Masken, hieß es.
Ausgenommen vom 3G-Grundsatz seien auch Gottesdienste, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Allerdings würden dann die bisherigen Abstandsregeln und Besucher-Obergrenzen gelten. Wenn 3G umgesetzt werde, würden diese Einschränkungen nicht mehr gelten. Auch das Gesangsverbot ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 entfalle. Die allgemeine OP-Maskenpflicht in Innenräumen gelte bei Gottesdiensten und religiösen Versammlungen aber weiterhin.
Die neuen Regeln werden in der neuen 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats zusammengefasst. Diese soll am 2. September in Kraft treten und vorerst bis einschließlich 1. Oktober gelten.

Autor: epd