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Von Bistumsleitung unter Druck gesetzt

Juristin wehrt sich gegen Entlassung durch das Erzbistum Köln

Köln - In einem Prozess vor dem Arbeitsgericht wehrt sich eine Mitarbeiterin der Rechtsabteilung des Erzbistums Köln gegen ihre Entlassung. Der Prozess beginnt am 3. September zunächst mit einem Gütetermin, wie ein Sprecher des Arbeitsgerichts Köln am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte. Es geht um eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50000 Euro (AZ: 16Ca4189/21). Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Nähere Details nannte er zunächst nicht.
Die Juristin verlangt vom Erzbistum laut Zeitungsbericht Schmerzensgeld wegen Mobbings. Sie soll sich als Leiterin der Rechtsabteilung des Erzbistums in großem Umfang mit Fragen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen durch Priester befasst haben. Sie sei von der Bistumsleitung unter Druck gesetzt worden und habe einen psychischen Zusammenbruch erlitten, hieß es weiter. Die Kirchenverwaltung soll die Frau entlassen und gegen ihren Willen in Rente geschickt haben.
Das Generalvikariat des Erzbistums machte zu dem Prozess keine Angaben. Man werde zu laufenden Verfahren „keine Stellung nehmen“, erklärte die Pressestelle.
Das Erzbistum Köln und vor allem Kardinal Rainer Maria Woelki stehen seit Monaten wegen des Umgangs mit der Aufklärung sexuellen Missbrauchs in der mitgliederstärksten deutschen Diözese in der Kritik. Wegen der anhaltenden Kritik an der Bistumsleitung und einer wachsenden Zahl von Rücktrittsforderungen an Woelki hatte Papst Franziskus im Juni zwei Visitatoren nach Köln geschickt, die mögliche Fehler oder Versäumnisse ermitteln sollten. Eine Entscheidung des Papstes steht derzeit noch aus.

Autor: epd