Diskussion um Tanzverbot an stillen Tagen
Bayern, noch etwas stärker christlich geprägt als manch andere Region in Deutschland, hat das bundesweit strengste Feiertagsgesetz. Für die Grünen ist dies längst nicht mehr zeitgemäß. Weswegen sie nun per Landtagsbeschluss das Tanzverbot an sogenannten stillen Tagen abschaffen wollen. Zu den stillen Tagen gehören Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Tanzveranstaltungen sind an diesen Tagen untersagt, weil sie ihrem „ernsten Charakter“ zuwiderlaufen. Die Regelung war vor einigen Jahren bereits mit Zustimmung der CSU gelockert worden. Seither darf an den stillen Tagen in Clubs, Diskotheken und Gaststätten bis 2 Uhr nachts getanzt werden. Die Grünen wollen das Verbot nun gänzlich kippen. Protest gegen diesen Vorstoß kommt aus der katholischen Kirche – und zwar recht deutlich und prominent. Es gibt aber auch Stimmen, die bei der Betrachtung der Angelegenheit für einen etwas anderen Ansatz werben.
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 46/2021
Autor: Bernd Buchner