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Rechtsberater Benedikts XVI. geben „Faktencheck“ ab

 

Vatikanstadt (KNA) - Das Team von Kirchenrechtlern und Juristen, das Benedikt XVI. rund um das Münchner Missbrauchsgutachten beriet, hat zu dem Gutachten Stellung bezogen. Diesen „Faktencheck der Mitarbeiter von Benedikt XVI.“ veröffentlichte der Vatikan am heutigen Dienstag zusammen mit einer Stellungnahme des emeritierten Papstes (2005-2013).
Bei vier Punkten des Ende Januar veröffentlichten Berichts der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) weisen die Experten Anschuldigungen gegen den früheren Münchner Erzbischof und Papst zurück. Am 20. Januar hatte die Kanzlei das Gutachten über den Umgang mit Missbrauch im Erzbistum München-Freisung von 1945 bis 2019 veröffentlicht. Darin ging es auch um die Zeit von Erzbischof Joseph Ratzinger (1977-1982) und eine Befragung des Papst-Emeritus in dem Gutachten.
Zu dessen Beraterteam gehören der in Rom lehrende Kirchenrechtler Stefan Mückl, der frühere Münchner Kirchenrechtsprofessor Helmuth Pree, Kirchenrechtler Stefan Korta aus Buchloe und der Kölner Rechtsanwalt Carsten Brennecke. In ihrer Stellungnahme erklären die vier auch, wie es in der Einlassung für das Gutachten zu der falschen Aussage gekommen sei, Ratzinger habe an einer wichtigen Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 nicht teilgenommen.
Mückl habe die 8000 digitalisierten Aktenseiten zur Einsicht aufbereitet. In einem weiteren Arbeitsschritt sei Korta der unbemerkte Übertragungsfehler unterlaufen. „Diese irrtümliche fehlerhafte Eingabe der Abwesenheit ist den Mitarbeitern nicht aufgefallen“, heißt es. Diesen Übertragungsfehler dürfe „man Benedikt XVI. nicht als bewusste Falschaussage oder 'Lüge' anlasten“.
Mit Bezug auf den meistdiskutierten Fall schreibt das Beraterteam, Ratzinger habe weder Kenntnis davon gehabt, „dass Priester X. ein Missbrauchstäter ist, noch dass dieser in der Seelsorge eingesetzt wird“. Laut Aktenlage sei in der betreffenden Sitzung nicht entschieden worden, „dass ein Missbrauchstäter in der Seelsorge eingesetzt wird“.
Im Übrigen präsentiere das vom Erzbistum München beauftragte Gutachten der Kanzlei WSW keine Beweise dafür, dass in den untersuchten Fällen „Joseph Ratzinger Kenntnis von Taten oder vom Tatverdacht sexuellen Missbrauchs der Priester“ gehabt habe.
Zudem weisen die Experten die Behauptung zurück, Benedikt XVI. habe in seiner Einlassung Exhibitionismus verharmlost. Vielmehr habe er in aller Deutlichkeit gesagt, „dass die Missbrauchstaten, einschließlich des Exhibitionismus, ,furchtbar', ,sündhaft', ,moralisch verwerflich' und ,nicht wieder gut zu machen' sind“.
In der Stellungnahme für das WSW-Gutachten habe man „lediglich in der kirchenrechtlichen Bewertung geäußert, dass es sich nach dem damals geltenden Recht (...) bei Exhibitionismus nicht um eine kirchenrechtliche Straftat handelte, da die einschlägige Strafvorschrift derartige Verhaltensweisen tatbestandlich nicht erfasste“.