Bamberg/Münsterschwarzach (KNA) - Begleitet von Protesten findet am Freitag vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in Bamberg eine Revisionsverhandlung wegen der Gewährung
von Kirchenasyl statt. Nach dem Freispruch eines Münsterschwarzacher Benediktinermönchs im April 2021 durch das Amtsgericht Kitzingen hatte die Staatsanwaltschaft die für eine Revision nächste
Instanz angerufen. Die Richterin sah den Ordensmann durch Gewissensgründe entschuldigt und hatte auf eine Strafe verzichtet.
Erwartet wird eine höchstrichterliche Entscheidung mit Folgen für weitere Kirchenasylfälle, die derzeit die bayerische Justiz beschäftigen. In keinem anderen Bundesland gab es zuletzt so viele
Strafverfahren gegen Kirchenleute wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Einige wurden mit Rücksicht auf das Bamberger Urteil vorerst ausgesetzt.
Rechtsanwalt Franz Bethäuser, der den Benediktiner und weitere Ordensleute in ähnlichen Verfahren vertritt, bezeichnete es auf Anfrage als offen, ob es ein Grundsatzurteil geben werde.
Gewissensentscheidungen müssten im Einzelfall auch begründet werden, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch. Der erstinstanzlich freigesprochene Angeklagte nimmt an
der Revisionsverhandlung nicht teil. Er und elf weitere Mönche sind laut Mitteilung der Abtei Münsterschwarzach positiv auf Corona getestet worden.
In einer „Bamberger Erklärung zum Kirchenasyl“ fordern unterdessen mehrere lokale Asylhelfergruppen, „Kirchenasyl als Schutzraum zu respektieren und nicht weiter zu kriminalisieren“. Das
europäische Asylsystem sei gescheitert, in immer mehr Ländern seien faire Verfahren und eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten nicht gewährleistet. Angesichts dieser „untragbaren
Zustände“ sei Kirchenasyl „häufig die einzige Möglichkeit, eine faire und sichere Prüfung der Schutzbedürftigkeit zu gewährleisten“.
Zuletzt gab es außer im Fall des Ordensmannes zwei weitere Urteile in Franken gegen Kirchenangehörige wegen der Gewährung von Kirchenasyl.
In Würzburg erhielt eine Oberzeller Franziskanerin eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das bedeutet, dass die Strafe nicht verhängt wird, wenn die Ordensfrau in der Bewährungszeit straffrei
bleibt. Die Schwester hatte sich ebenso wie der Benediktiner in Kitzingen auf ihr Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen. Auch hier ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ein
Termin für die Berufungsverhandlung steht aus.
Ebenfalls eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erteilte das Amtsgericht Bayreuth im November dem methodistischen Pastor Stefan Schörk. Im September 2019 stellte das Amtsgericht in Sonthofen ein
Verfahren gegen den evangelischen Pfarrer von Immenstadt, Ulrich Gampert, wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße ein. Noch anhängig ist ein Verfahren gegen die oberfränkische
Benediktineräbtissin Mechthild Thürmer (Kirchschletten).
Die bayerischen Bischöfe haben bisher stets ihre Solidarität mit den Betroffenen erklärt.