Bamberg (KNA) - Im Erzbistum Bamberg müssen kirchliche Mitarbeitende keinen Jobverlust wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Beziehungsleben befürchten. Es werde aus
diesen Gründen keine Kündigung ausgesprochen, sagte der Sprecher des Erzbistums, Harry Luck, am Mittwoch auf Anfrage. Die Ordinariatskonferenz habe am Dienstag dem zugestimmt „in der Erwartung
einer baldigen Änderung der kirchlichen Grundordnung durch die Deutsche Bischofskonferenz“. Zugleich verwies Luck darauf, dass diese Linie bereits mehrfach von Erzbischof Ludwig Schick öffentlich
vertreten worden sei.
Die neuerliche Debatte um eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts wurde im Januar durch die Initiative #OutInCurch ausgelöst. 125 Kirchenmitarbeitende gaben sich öffentlich als queer -
also als Teil einer sexuellen Minderheit - zu erkennen. Seitdem mehren sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des katholischen Reformprojekts
Synodaler Weg wurde der Ruf nach Veränderungen lauter.
In Folge eines entsprechenden Beschlusses hatte der Würzburger Bischof Franz Jung eine Garantieerklärung abgegeben, nach der die sexuelle Orientierung oder das Beziehungsleben der Mitarbeitenden
kein Kündigungsgrund mehr sein sollen. Auch andere Bistümer, darunter Limburg, Osnabrück und Essen, äußerten sich entsprechend. Zuletzt hatten elf Generalvikare in einem offenen Brief an den
Bischofskonferenz-Vorsitzenden Georg Bätzing eine Reform des Arbeitsrechts gefordert.
Um die Neufassung der Grundordnung kümmert sich seit Jahren eine Arbeitsgruppe. Laut Medienberichten wollen die Bischöfe bis Juli eine Entscheidung treffen, Paderborns Generalvikar Alfons Hardt
sprach von Juni.