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Arbeitsrecht liberalisieren

München/Würzburg/Regensburg (epd) – In die Debatte um Lockerungen beim kirchlichen Arbeitsrecht für queere Mitarbeitende der katholischen Kirche ist Bewegung gekommen. Auch in bayerischen Bistümern und Erzbistümern mehren sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts eintreten, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Bislang konnte die sexuelle Orientierung oder das Beziehungsleben der kirchlichen Mitarbeitenden ein Kündigungsgrund sein.
Der Passauer katholische Bischof Stefan Oster will künftig auf queere Menschen zugehen, kündigte er an. Er sei sehr bewegt gewesen von der Aktion „#OutInChurch“ und nach dem Film „Wie Gott uns schuf“, teilte er mit. Bei der bundesweiten Aktion hatten sich im Januar 125 Mitarbeitende der katholischen Kirche öffentlich als lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intergeschlechtlich oder nicht-binär geoutet. Das kirchliche Arbeitsrecht lasse sich nicht mehr buchstäblich auslegen, kündigte Oster an. Bis zu einer möglichen Veränderung wolle er deshalb „mit Wohlwollen“ auf den Einzelnen schauen, der „im Konflikt mit den Loyalitätsobliegenheiten“ lebt, teilte eine Bistumssprecherin mit.
Im Erzbistum München und Freising habe es in den vergangenen Jahren keine Kündigungen aufgrund der sexuellen Orientierung gegeben, sagte ein Bistumssprecher. „Es sind derzeit auch keine solchen Maßnahmen vorgesehen.“ Die Erzdiözese setze sich „mit Nachdruck für eine zeitnahe Änderung“ des kirchlichen Arbeitsrechts ein, betonte der Sprecher. Damit gehört die Erzdiözese zu den reformwilligen Bistümern in Bayern. Dafür spricht auch, dass Generalvikar Christoph Klingan in einer von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eingesetzten Arbeitsgruppe mitarbeitet.

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe ­09/2022