Vierzehnheiligen (KNA) - Die Kontrolle von Missbrauchstätern in der katholischen Kirche ist nach Worten des Limburger Bischofs Georg Bätzing (unser Bild zeigt ihn mit der
Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Beate Gilles) Sache der einzelnen Bistümer. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz betonte am Montag zum Auftakt der
Vollversammlung der Bischöfe in Vierzehnheiligen, dass die bereits bestehenden Strukturen kontinuierlich hinterfragt würden.
Bätzing äußerte sich mit Blick auf eine zuvor veröffentlichte WDR-Umfrage, wonach in den meisten der 27 deutschen Bistümer derartige Kontrollen nur unzureichend gewährleistet seien.
„Wir können die Täter nicht wegsperren, wo es kein staatliches Urteil gegeben hat“, sagte Bätzing. Aber natürlich stelle sich die Frage, wie sich bei Tätern, die ihr Amt verloren hätten und nicht
mehr in der Seelsorge aktiv seien, möglicher weiterer Missbrauch verhindern lasse.
Im kürzlich zu Ende gegangenen Prozess gegen einen Priester aus Köln war herausgekommen, dass es zu weiteren Taten gekommen war, auch nachdem das Erzbistum Köln schon vom Verdacht des Missbrauchs
wusste.
Kirchenrechtler Bernhard Anuth sagte dem WDR, dass man hier sehen könne, dass eine bessere Kontrolle vielleicht weitere Opfer hätte verhindern können: „Viele Bischöfe sind sich noch nicht der
Verantwortung bewusst, die sie in der Opferfürsorge tragen.“
Zwei Nebenklägerinnen im Prozess, die Nichten des Priesters, Anke S. und Angelika V., sprachen gegenüber dem WDR von „absolutem Unverständnis“. Man habe spätestens seit 2010 in der Kirche
gewusst, dass es Verdachtsfälle gebe.
Verpflichtet sind die Kirchen zu einer Kontrolle als Arbeitgeber. Denn Priester bleiben auch bei einer Beurlaubung oder im Ruhestand noch Angestellte der Kirche, allerdings nicht, wenn sie aus
dem Priesterstand entlassen werden, wie es oft gefordert wird.