Bamberg (fdk) – In den 1970ern wurde das Unterhaltsrecht erstmals grundlegend reformiert. Die Schuldfrage wurde abgeschafft, um zu verhindern, dass vor Gericht alle Details aus
dem Eheleben enthüllt werden mussten. 2008 folgte dann die zweite große Reform, die im Grunde zwei Ziele verfolgte: Zum einen die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder durch den
hervorgehobenen Rang im Unterhaltsrecht; zum anderen wurde die „Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung“ aufgenommen, die einen lebenslangen Unterhalt für den Ex-Partner zur absoluten
Ausnahme machte.
Das ursprüngliche Ziel der Reform, dafür Sorge zu tragen, dass verheiratete Frauen den Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht verlieren, wurde jedoch mit der Reform nicht erreicht. Im Grunde
benachteiligt diese Regelung Frauen massiv, da sie immer noch den Hauptteil der Sorgearbeit übernehmen und für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen berufliche Auszeiten nehmen und
somit eine durchgehende Beschäftigung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Zudem betraf die Unterhaltsreform Frauen, die in einem anderen gesellschaftlichen Klima sozialisiert wurden und in
dem das Ein-Ernährer-Modell noch die Regel war. …
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 13/2022