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Ein leidiges Thema

Bamberg (fdk) – Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF), in der auch der Familienbund der Katholiken (FDK) vertreten ist, fordert schon lange, zur Entlastung der Familien den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder anzuwenden. Die vor kurzem erfolgte Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie durch den Europäischen Rat rückt dieses Anliegen erneut in den Fokus der Öffentlichkeit.
Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie setzt den Rahmen für ein einheitliches Mehrwertsteuersystem innerhalb der EU. Unter anderem wird dort in einem Katalog geregelt, für welche Produkte und Dienstleistungen die reduzierte Mehrwertsteuer in Frage kommt. Innerhalb dieser Leitlinien können die Mitgliedstaaten bestimmen, wann sie den ermäßigten Satz tatsächlich anwenden.
Am 5. April 2022 beschloss der Europäische Rat, Kinderbekleidung und Kinderschuhe in den Katalog aufzunehmen. „Die Bundesregierung muss nun den Ball aufnehmen“ , so die Vorsitzende der AGF, Sidonie Fernau, „und die Möglichkeiten ausschöpfen, den Mehrwertsteuersatz für Produkte für Kinder unverzüglich zu senken. Im Anschluss müssen die Unternehmen diese Entlastung an die Familien weitergeben und dürfen diese Initiative nicht für verdeckte Preiserhöhungen nutzen.“
Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Preissteigerungen könnte dies für Familien zu einer spürbaren Entlastung führen. Wohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten nehmen bei Familien einen hohen Anteil der Gesamtausgaben ein, wie die AGF betont. Zudem seien Familien durch hohe Verbrauchsteuern überproportional belastet, weil der Ausgabeanteil an Waren des täglichen Bedarfs in Relation zum Einkommen oft überdurchschnittlich hoch sei.   …


Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der
Ausgabe ­17/2022