Köln (epd) - Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki ist vor Gericht erneut erfolgreich gegen einen Bericht der „Bild“-Zeitung vorgegangen. Das Landgericht Köln untersagte der
Boulevardzeitung in einem am Mittwoch verkündeten Urteil, über eine „Vertuschungsmafia“ an der Spitze des Erzbistums zu schreiben. Auch die Berichterstattung über einen „geheim gehaltenen
Bericht“ wurde verboten. (Az: 28 O 295/21)
„Bild“ hatte laut Gericht am 22. Mai 2021 in einem sowohl in der Printausgabe als auch online erschienen Artikel berichtet, den Kardinal bringe „ein bislang geheim gehaltener Bericht aus dem
Giftschrank des Erzbistums in Erklärungsnot“. Der Artikel verletze den Erzbischof in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, weil er nahelege, dass der Kardinal die Aufarbeitung der
Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe, befanden die Richter. Dies setze dessen Ruf herab.
Die Behauptung, dass ein anonymer Bericht, der 2012 an das Erzbistum gesendet worden ist, bis heute geheim gehalten wurde, sei falsch, heißt es in dem Urteil weiter. Das anonyme Schreiben sei
verschiedenen Rechtsanwälten zur Prüfung vorgelegt worden. Es sollte bei strafrechtlicher Relevanz an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
Der in dem Artikel verwendete Begriff einer „Vertuschungsmafia“ im Erzbistum Köln stellt nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar. Leserinnen und Leser verstünden
darunter ein systematisches Zusammenwirken einer Clique an der Spitze des Kölner Erzbistums zur Vertuschung sexueller Gewalt von Priestern gegen Minderjährige, zu der auch der Erzbischof zu
rechnen sei.
Dieser Eindruck werde durch den Kontext und die konkrete Aufmachung des Artikels gefördert. Die „Bild“-Zeitung habe dabei die Grundsätze, die die Rechtsprechung an eine sogenannte
Verdachtsberichterstattung stellt, nicht eingehalten.
Zwar bestehe ein hohes öffentliches Interesse am Ausmaß der Missbrauchsvorwürfe und darüber, inwieweit sich der Erzbischof an der ernsthaften Aufarbeitung dieser Fälle beteiligt habe, erklärte
das Gericht. Es sei jedoch nicht das erforderliche Mindestmaß an belastbaren Tatsachen ersichtlich. Zudem sei der Artikel nicht ausgewogen. Es würden wesentliche entlastende Umstände, die Woelki
der Zeitung zuvor in einer Stellungnahme mitgeteilt hatte, nicht in dem notwendigen Maß genannt.
Der Kölner Erzbischof wehrt sich gegen die Berichterstattung der „Bild“ in insgesamt vier Verfahren. Zwei Urteile hatte das Landgericht Köln bereits am 18. Mai verkündet. In dem einen wurde die
Berichterstattung in der Online-Ausgabe der Zeitung als unzulässig untersagt. Ein weiterer Artikel durfte so erscheinen. Eine weitere Entscheidung in dem noch anhängigen Verfahren wird nach
Angaben des Gerichts voraussichtlich am 22. Juni verkündet.