Trier (epd) - Papst Franziskus hat einen Ruhestandsgeistlichen des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen. „Der Mann ist des sexuellen Missbrauchs an mehreren Minderjährigen schuldig“,
teilte das Bistum am Montag mit. Die Betroffenen sowie die Pfarreien, in denen der Mann tätig gewesen war, seien über die Entscheidung des Papstes informiert worden. Auch hätten die Betroffenen
finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten. Die Entscheidung des Papstes sei zum 11. April 2022 rechtskräftig geworden und endgültig, hieß es. Seit 2010 seien insgesamt fünf
Priester des Bistums wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen worden.
Gegen den Priester sind dem Bistum zufolge zwei kirchenrechtliche Voruntersuchungen geführt worden. Die erste Voruntersuchung habe sich auf Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs in den 1980er und
1990er Jahren bezogen. Eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung war wegen Verjährung eingestellt worden. Die kirchenrechtliche Voruntersuchung endete laut Bistum 2013 mit der Feststellung der
Schuld und darauf folgte ein außergerichtliches kirchliches Strafverfahren.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann habe zum Abschluss dieses Verfahrens 2015 die Entlassung aus dem Klerikerstand verfügt. Dagegen habe der Priester zweimal bei der Glaubenskongregation
Berufung eingelegt. Diese habe die Entlassung in ein dauerhaftes Verbot der öffentlichen Ausübung des priesterlichen Dienstes umgewandelt.
Im Sommer 2019 wurden den Angaben zufolge weitere Vorwürfe gegen den Priester bekannt, die zur zweiten kirchenrechtlichen Voruntersuchung führten. Da es sich um die frühen 1980er Jahre gehandelt
habe, habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Verjährung wieder eingestellt. Die kirchenrechtliche Voruntersuchung habe allerdings erneut die Schuld des Priesters festgestellt, hieß
es. Ackermann habe dieses Ergebnis an die Glaubenskongregation weitergeleitet und erneut für die Entlassung votiert. Dem sei nach Prüfung die Glaubenskongregation gefolgt, auf deren Vorschlag der
Papst den Ruhestandspfarrer per Strafdekret aus dem Klerikerstand entlassen habe.