Münster (epd) – Der Vatikan hat die Auflösung des bundesweit vernetzten katholischen Vereins "Totus Tuus Neuevangelisierung" als rechtmäßig bestätigt. Das römische Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben habe den Einspruch der Vereinigung gegen die Entscheidung des Münsteraner Bischofs Felix Genn vom 4. November 2021 in allen Rekurs-Punkten zurückgewiesen, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Nach Ansicht des vatikanischen Amtes entsprach das Verbot den geltenden Rechtsvorschriften.
"Totus Tuus" (lateinisch Ganz Dein) war den Angaben zufolge im Bistum Münster als privater Verein von Gläubigen ab 2007 kirchlich anerkannt und deutschlandweit aktiv. Die Gemeinschaft, die bis zur Auflösung unter der Aufsicht von Genn stand, hatte nach eigenen Angaben 135 Mitglieder. Mit seiner Entscheidung ist die Glaubensgemeinschaft kein nach dem Kirchenrecht anerkannter kirchlicher Verein mehr und darf sich nicht länger als katholische Vereinigung bezeichnen.
Genn hatte das Verbot mit dem sektenähnlichen Charakter der Gemeinschaft begründet. Es habe gravierende Missstände gegeben, die unter dem Begriff geistlicher Missbrauch zu fassen seien. Der Vatikan stützt Genns Vorgehen. Die Fakten, die der Bischof zur Begründung der Auflösung aufgeführt hatte, werden vom Dikasterium bestätigt und als
"schwerwiegender Schaden" gewertet, wie es hieß. Vor der Auflösung von "Totus Tuus» hatte es in der Diözese einen fast zweijährigen Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess gegeben.