Würzburg (KNA) - Das Bistum Würzburg hat nach einem dreijährigen Moratorium die Vorschriften für Baumaßnahmen gelockert. So haben Kirchenstiftungen bis zu einer Summe von 4000
Euro Handlungsfreiheit, wie die Bischöfliche Pressestelle am Dienstag mitteilte. Während des Moratoriums waren nur absolut notwendige Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden erlaubt. Diese
Entscheidung habe sich bewährt, so Finanzdirektor Sven Kunkel. Ziel sei es gewesen, „Fehlinvestitionen in kirchliche Gebäude im Hinblick auf künftige pastorale Erfordernisse und die dafür
notwendige Gebäudelandschaft zu vermeiden“.
Die Zeit des Moratoriums sei genutzt worden, um alle Gebäude zu erfassen. Diese müssten nun kategorisiert werden. Es gebe vorläufige Voraussetzungen für eine Genehmigung von Baumaßnahmen bei
Gebäuden, die noch nicht kategorisiert sind. Dazu zähle, dass die jeweilige Kirchenstiftung über ausreichend finanzielle Mittel verfüge oder eine Finanzierung durch Dritte erfolge. Außerdem müsse
die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Stiftung dauerhaft sichergestellt und das Projekt ohne diözesanen Zuschuss realisierbar sein.
Notmaßnahmen oder dringend nötige Arbeiten aufgrund staatlicher und behördlicher Auflagen, um die Betriebserlaubnis aufrecht zu erhalten, würden wie schon während des Moratoriums genehmigt und
von der Diözese auch bezuschusst, betonte der Finanzdirektor. Sei die Kategorisierung der Gebäude für den Pastoralen Raum abgeschlossen, könnten wieder Anträge für Projekte mit Zuschüssen der
Diözese gestellt werden. Eine eigene Richtlinie sei noch nicht verabschiedet worden. Beim Bistum rechnet man nach dem Moratorium mit einem erhöhten Aufkommen an Baumaßnahmen.
Gleichzeitig verwies der Finanzdirektor auf steigende Baukosten und Unterhaltskosten, etwa für Heizung und Strom. Deshalb gelte es zukünftig, im Pastoralen Raum gemeinsam mit den
Kirchenstiftungen „nach Kooperationen und Lösungen zu suchen, um den Unterhalt und die Instandhaltung der Immobilien gemeinsam sicherzustellen“.