Bamberg (KNA) – In der Debatte um Staatsleistungen für die Kirchen hat Erzbischof Ludwig Schick auf das Engagement der Kirche für die Gesellschaft hingewiesen. Dazu zählten kirchliche Kindergärten und Schulen, der Erhalt der Kulturgüter wie Kirchen, Kapellen, Bildstöcke und Wegkreuze, sagte Schick am Sonntag in Leutenbach (Kreis Forchheim). Dies müsse mit den Staatsleistungen zusammen gesehen werden, "die fair und konstruktiv abgebaut werden sollen".
Weiter führte Schick aus, kirchlicher Vereine, Jugendgruppen und Seniorenkreise seien für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unersetzbar. Gottesdienste, Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen seien "Trostspender, Mutmacher und Kraftgeber", so der Erzbischof. "Diese Kirchenleistungen wollen wir Christen weiterhin einbringen, was unser aller Aufgabe ist."
Die Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Ausgleich für Enteignungen während der Säkularisierung – inzwischen bundesweit etwa 590 Millionen Euro pro Jahr. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte in Artikel 138, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze "abgelöst werden" sollen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung. Die Ampel-Koalition will dies umsetzen.