Bonn (epd) - Die katholischen deutschen Bischöfe haben eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts als Empfehlung für die deutschen Bistümer beschlossen. Danach würde der
Kernbereich privater Lebensgestaltung keinen rechtlichen Bewertungen mehr unterliegen und sich dem Zugriff des Dienstgebers entziehen, erklärte die katholische Deutsche Bischofskonferenz am
Dienstag in Bonn. Der Caritasverband reagierte mit Erleichterung auf die geplante Veränderung der kirchlichen Grundordnung und bezeichnete diese als „Paradigmenwechsel“.
Bislang dürfen katholische Arbeitnehmer in der Regel keine gleichgeschlechtliche Ehe schließen, unter Umständen nach einer Scheidung nicht wieder heiraten oder aus ihrer Kirche austreten. Mit der
neuen Grundordnung würden das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Arbeitgeber als rechtlich unantastbare Zone geschützt.
Dagegen bleibe abgesehen von Ausnahmefällen der Austritt aus der katholischen Kirche wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis, beziehungsweise ein Kündigungsgrund.
„Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung entgegen“, so die Bischofskonferenz. Die Religionszugehörigkeit sei nach neuem Recht nur dann ein
Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist.
Der Deutsche Caritasverband erklärte, mit der Reform „werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die rund 700000 Beschäftigten der Caritas ebenso wie für die ca. 90000 Beschäftigten in
den Ordinariaten, katholischen Schulen und bei anderen katholischen Trägern in Deutschland grundlegend modernisiert“. Die Reform sei „dringend überfällig“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria
Welskop-Deffaa.
Der neue Ansatz verabschiede sich von einem Arbeitsrecht der Verbote und Gebote, so die Caritas-Präsidentin weiter. „Als Caritas sind wir dazu bereit, den neuen Rahmen mit Leben zu füllen. Wir
wollen zeigen, dass alle Menschen guten Willens eingeladen sind, mit uns zusammen Caritas zu sein - unabhängig von Alter und Geschlecht, von Hautfarbe und sexueller Identität, egal ob
verheiratet, alleinlebend oder wiederverheiratet geschieden“, erklärte Welskop-Deffaa: „Entscheidend ist nun, dass die neue Ordnung so schnell wie möglich in allen Bistümern in Kraft gesetzt
wird.“
Der Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Angaben zufolge empfehlenden Charakter. Um Rechtswirksamkeit zu entfalten, muss er laut Bischofskonferenz
in den einzelnen Bistümern und Erzbistümern in diözesanes Recht umgesetzt werden. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in
Deutschland.