Berlin (epd) - Mit der Einführung des Bürgergeldes hat die Bundesregierung nach Auffassung der Caritas zwar ein wichtiges Reformvorhaben umgesetzt. Die seit Monaten ungewohnt
hohen Inflationsraten führten aber dazu, dass die mit dem Bürgergeldgesetz beschlossenen Erhöhungen der Leistungen von den Preissteigerungen sofort aufgefressen würden, sagte Caritas-Präsidentin
Eva Maria Welskop-Deffaa am Freitag in Berlin. Die Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes hätten trotz einer Erhöhung der Regelsätze für einen alleinstehenden Erwachsenen von 449 auf 502
Euro „faktisch nicht mehr, sondern weniger Kaufkraft zur Verfügung“. Der Deutsche Caritasverband fordert, die Berechnung der Regelsätze zu reformieren. Das sei durch die galoppierende
Preisentwicklung umso dringlicher geworden, sagte Welskop-Deffaa.
Das Bürgergeld kommt 2023 in zwei Stufen: Zum 1. Januar werden die Regelleistungen erhöht. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach zwölf Monaten geprüft. Vermögen bleibt bis zu 40000 Euro
ebenfalls ein Jahr geschützt. Zum 1. Juli greift die zweite Stufe, in der unter anderem die Weiterbildungsförderung ausgebaut wird.
Welskop-Deffaa sagte, das Bürgergeld werde den Menschen helfen, Wege aus Hilfsjobs und Langzeitarbeitslosigkeit zu finden und eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu befördern, weil es
bessere Beratung, weniger Bürokratie sowie mehr Aus- und Weiterbildung geben soll. „Das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie können ein entscheidender Anreiz für Menschen sein, sich
auch nach einer längeren Phase der Erwerbslosigkeit neu für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren“, unterstrich die Caritas-Präsidentin. „Wir hoffen sehr, dass die Jobcenter mit ausreichend
Ressourcen ausgestattet werden, um die Reformen dem Geist des neuen Bürgergeldes entsprechend für die Menschen praktisch umzusetzen.“