Bayreuth (epd) - Der frühere Pastor der evangelisch-methodistischen Kirche aus Pegnitz (Kreis Bayreuth), Stefan Schörk, muss sich kommenden Montag (13. Februar) erneut wegen
eines gewährten Kirchenasyls vor dem Amtsgericht Bayreuth verantworten. Schörk, der mittlerweile als Pastor im Westallgäu tätig ist, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass er nicht
persönlich vor Gericht erscheinen wird, sondern sich von seinem Anwalt vertreten lasse.
Dem Pastor wird zur Last gelegt, 2021 zwei syrischen Staatsangehörigen Kirchenasyl gewährt zu haben, die nach Rumänien abgeschoben werden sollten. Obwohl ihm vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt worden sei, dass die Härtefallprüfung abgeschlossen sei und kein Selbsteintrittsrecht ausgeübt werde, sei er der Aufforderung, das Kirchenasyl innerhalb von drei
Tagen zu beenden, nicht nachgekommen.
Bereits 2022 hat sich Schörk, damals am Landgericht Bayreuth, für einen ähnlichen Fall verantworten müssen. Im Januar 2021 hatte der Pfarrer einem iranischen Flüchtling zehn Tage Kirchenasyl
gewährt. Der gut integrierte Iraner, der auch fließend Deutsch spricht, sollte von seiner Mutter und Schwester getrennt werden und wegen der Dublin-Richtlinie nach Griechenland abgeschoben
werden, wo er erstmals EU-Boden betreten hatte.
Ein Sprecher des Landgerichtes Bayreuth bestätigt auf epd-Anfrage, dass das damalige Verfahren beim Landgericht Bayreuth vorläufig eingestellt wurde - auf Antrag der Staatsanwaltschaft und im
Hinblick auf die zu erwartende Strafe im aktuellen Verfahren, hieß es. Die Rechtslage ist allerdings alles andere als klar. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) hatte in einem ähnliche
Fall bereits geurteilt, dass die Gewährer von Kirchenasyl dieses nicht beenden müssen.