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Papst engt Zuständigkeit der Bischöfe für Alte Messe weiter ein

Vatikanstadt (KNA) - Papst Franziskus hat die Zuständigkeit der einzelnen Bischöfen der katholischen Weltkirche für die Genehmigung von Messfeiern in der alten lateinischen Form weiter eingeschränkt.In einem am Dienstag veröffentlichten Dekret heißt es, Ausnahmegenehmigungen für solche Messfeiern in Pfarrkirchen oder für die Errichtung von entsprechenden Personalpfarreien könne nur noch der Papst erteilen. Gleiches gelte für die Sondererlaubnis für einzelne Priester, sofern sie nach dem 16. Juli 2021 geweiht wurden.
Zuständig für die Durchführung und Überwachung der neuen Norm ist laut dem Dekret die Vatikanbehörde für Liturgie und Sakramente.Bischöfe, die bereits solche Ausnahmegenehmigungen erteilt haben, müssen diese nun der Behörde zur Prüfung vorlegen.
Schon im Juli 2021 hatte Franziskus mit dem Schreiben „Traditionis custodes“ die Möglichkeiten zur Feier der Messe im alten Ritus erheblich eingeschränkt. Mit den nun veröffentlichten Ausführungsbestimmungen kann der Vatikan zudem viele örtliche Sondergenehmigungen wieder kassieren.Genehmigungen für die Alte Messe außerhalb von Pfarrkirchen oder von Personalpfarreien sind von der neuen Ausführungsbestimmung jedoch offenbar nicht betroffen.
In Nordamerika, aber auch in einigen Ländern Europas verzeichnen manche Pfarreien, in denen die Messe nach altem Ritus gefeiert wird, in den vergangenen Jahren beachtlichen Zulauf. Papst Benedikt XVI. (2005-2013) hatte die Feier der Alten Messe 2007 weltweit wieder ohne besondere Auflagen ermöglicht. Bei der Umfrage zur Vorbereitung der im Oktober in Rom tagenden Weltsynode hatten Gläubige in mehreren Ländern angegeben, dass sie sich durch ein Verbot der Alten Messe ausgegrenzt fühlen würden.
Das Papstdekret wurde als „Rescriptum ex audientia“ (deutsch: Audienzprotokoll) vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht. Es tritt mit der Veröffentlichung in der Vatikanzeitung „L'Osservatore Romano“ in Kraft.