Köln (KNA) - Auch Menschen, die in sogenannten Minijobs arbeiten, sollen aus Sicht des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) nicht mehr von der Einzahlungspflicht in die
Rentenkassen befreit werden dürfen. Dadurch könne der Altersarmut bei Geringverdienern entgegengewirkt werden, erklärte der Verband am Freitag in Köln.
Derzeit wird bei Minijobbern mit Arbeitsverträgen bis zu 520 Euro im Monat das Gehalt steuer- und abgabenfrei ausgezahlt. Im Regelfall werden 3,6 Prozent des Gehalts zusätzlich zu den vom
Arbeitgeber zu leistenden 15 Prozent in die Rentenversicherung eingezahlt. Allerdings können sich Minijobber von dieser Abgabepflicht befreien lassen.
Durch diese Befreiung, die während eines Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, verfalle der gesamte Beitrag, auch die vom Arbeitgeber geleisteten 15 Prozent
zuungunsten des Arbeitnehmers, warnte der BKU. Es würden weder Ansprüche aufgebaut noch Pflichtzeiten erreicht. „Dadurch wird eine falsche Lenkungswirkung im Gefüge der Sozialen Marktwirtschaft
entfaltet“, kritisierte der BKU-Vorsitzende Ulrich Hemel. Die fehlenden Einzahlungen führten später zu niedrigeren Rentenansprüchen und förderten Altersarmut vor allem bei Frauen.