Freiburg (epd) - Die Besetzung der Kommission der Bundesregierung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin stößt auf Kritik des Sozialdienstes katholischer
Frauen (SkF). Kirchen oder Behindertenverbände seien nicht vertreten, schreibt die Religions- und Sozialpädagogin Renate Jachmann-Willmer vom Vorstand des SkF-Gesamtvereins in einem Gastkommentar
in der in Freiburg erscheinenden „Herder-Korrespondenz“ (April-Ausgabe). Das lasse nach der Ergebnisoffenheit der Arbeit der Kommission fragen und erschwere einen gesellschaftlichen
Konsens.
Ende Februar hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Zusammensetzung der Kommission bekannt gegeben. Die 18 Mitglieder aus Medizin, Medizinethik, Sexualwissenschaft, Psychologie
und Recht sollen eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs prüfen.
Jachmann-Willmer forderte, die Kommission müsse auch prüfen, ob eine solche Regelung außerhalb des Strafrechts das Recht der Frau auf Selbstbestimmung und das des Kindes auf Leben besser
sicherstelle als die derzeitige Regelung. Bereits jetzt entscheide die Frau über einen Schwangerschaftsabbruch. Die verpflichtende Beratung vor einem Abbruch sei eine doppelte Anwaltschaft, die
die Rechte von Frauen und ungeborenen Kindern in Balance bringe. Angesichts der Tragweite der Entscheidung sei eine Beratungspflicht zumutbar, schrieb die Pädagogin. Diese Pflicht schütze nicht
nur das Kind, sondern auch Frauen in vulnerablen Lebenslagen, wenn sie dem Druck ihres Umfelds ausgesetzt seien.
Am Montag hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitgeteilt, dass die Zahl der Abtreibungen im vergangenen Jahr um 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Die Zahl der gemeldeten
Fälle habe 104000 betragen. Von diesen seien 96 Prozent nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen worden.