Köln (epd) - Das Kölner Landgericht hat am Dienstag den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki in einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Axel-Springer-Verlag befragt. Zu
dem persönlichen Erscheinen vor der 28. Zivilkammer hatte das Gericht den Erzbischof bereits Anfang des Monats verpflichtet. An dem Fortsetzungstermin wurde Woelki nun als klagende Partei in
einem presserechtlichen Verfahren gehört, das die Berichterstattung der „Bild“-Zeitung über den Umgang des Erzbischofs mit einer umstrittenen Personalie zum Thema Missbrauch berührt. (AZ: 28 O
293/21)
In dem Verfahren klagt der Erzbischof gegen einen Online-Artikel der „Bild“-Zeitung vom Mai 2021. Kardinal Woelki wirft Verlag und Chefreporter eine falsche Berichterstattung vor: Sie hätten
unzutreffend berichtet, dass der Kardinal bei der Beförderung des Pfarrers D. im Jahr 2017 Kenntnis von Vorgängen gehabt habe, die in der Personalakte von D. dokumentiert gewesen seien, unter
anderem von einer Warnung der Polizei. Dabei ging es um mutmaßliche sexuelle Übergriffe und mutmaßliches grenzverletzendes Verhalten gegenüber Minderjährigen.
Woelki gab vor Gericht an, vor der Beförderungsentscheidung 2017 im Fall D. die Personalakte mit möglichen Hinweisen nie direkt gesehen oder erhalten zu haben. Er bekräftigte, nur von Gerüchten
im Fall D. erfahren zu haben. Eine sogenannte Interventionsakte zum Fall D. habe er nie erhalten.
Woelki hatte im Fall D. 2021 eidesstattlich versichert, er habe bis auf einen bekannten Vorfall nur von Gerüchten erfahren, „die sich um den Pfarrer rankten“. Gleichwohl wandte sich der Kardinal
im November 2018 nach Angaben des Erzbistums an den damaligen Präfekten der Glaubenskongregation im Vatikan. Woelki seien zu diesem Zeitpunkt lediglich unbewiesene Informationen und Klagen über
D. bekannt gewesen, „die im Laufe der Zeit aktenkundig wurden“. Erst mit „namentlichen Aussagen potenzieller Betroffener“ Ende 2020/Anfang 2021 - also Jahre nach der Beförderung D.s zum
stellvertretenden Stadtdechanten - habe sich die Rechtslage geändert, hatte das Erzbistum erläutert.
Im Dezember vergangenen Jahres war ein kirchenrechtliches Verfahren gegen D. eingestellt worden. Darin wurde ein zuvor erteiltes Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste wieder aufgehoben. D.
darf allerdings nicht in seine bisherige Leitungsfunktion zurückkehren und auch nicht in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein.
Woelki wehrt sich in mehreren Verfahren gegen die Berichterstattung der „Bild“ über den Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum
Köln und verweist dabei auf sein Persönlichkeitsrecht. Das Oberlandesgericht bestätigte bereits teilweise Entscheidungen des Kölner Landgerichts. In zwei Urteilen wurden einzelne Äußerungen der
Berichterstattung untersagt.