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Gibt es ein Facebook-Verbot für die Kirche?

Bamberg (kem) – Pfarreien weisen so auf ihre besonderen Gottesdienste hin, Kindergärten preisen hier ihre Second-Hand-Basare an, Einrichtungen wie die Caritas oder die Malteser suchen sogar nach personeller Verstärkung auf diesem Weg: Social Media und allen voran Facebook ist aus der Öffentlichkeitsarbeit auch kirchlicher Institutionen und Gemeinden nicht mehr wegzudenken.
Doch ist das alles schon demnächst Geschichte? Ende Februar machte der Diözesan-Datenschutzbeauftragte der bayerischen Bistümer von sich reden. Jupp Joachimski ordnete an, dass zum 31. März 2023 der Betrieb sämtlicher Facebook-Fanseiten in kirchlicher Hand enden müsse. Hintergrund ist eine Aktion des Bundesdatenschutzbeauftragten, der dem Bundespresseamt den Betrieb der Facebook-Fanseite der Bundesregierung untersagt hatte.
Schon seit Jahren streitet die EU mit dem US-Technologie-Giganten „Meta“ – unter dessen Verantwortung auch Facebook und Instagram fallen. Dabei geht es um den, nach europäischer Auffassung, zu schwachen Datenschutz der Social-Media-Seiten und um den Schutz der Seiten-Betreiber vor möglichen Klagen. Denn, wer eine Fanseite auf Facebook besucht muss sich dessen gewahr sein, dass seine Daten sowie sein Internet-Nutzungsverhalten auf US-Servern gespeichert werden kann.
„Nicht datenschutzkonform“
„Facebook ist nicht datenschutzkonform, das ist aber nichts Neues“, sagt dazu Dr. Johannes Siedler. Er ist als Rechtsdirektor oberster Datenschützer im Erzbistum Bamberg. Aus seiner Sicht ist das Abschalten der Fan-Seiten als Konsequenz daraus aber nicht zwangsläufig. Doch auch er mahnt die Möglichkeit an, dass der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Seitenbesuchern tatsächlich Schadensersatz-Ansprüche nach sich ziehen könnte.  …

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 14/2023