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Kirchliches Arbeitsrecht

Bonn (pm) – Angesichts der Neuordnung des kirchlichen Arbeitsrechts, die die deutschen Bischöfe im November 2022 beschlossen haben, gibt die Deutsche Bischofskonferenz jetzt eine umfangreiche 320 Seiten umfassende Dokumentensammlung heraus. Der Band Kirchliches Arbeitsrecht enthält wichtige Normen, Ordnungen und Texte des kirchlichen Arbeitsrechts.
Mit der Veröffentlichung soll den Verantwortlichen bei den kirchlichen Rechtsträgern, den kirchlichen Dienstgebern und Mitarbeitenden sowie allen Interessierten ermöglicht werden, sich über das kirchliche Arbeitsrecht zu informieren, damit vor allem die Umsetzung in den verschiedenen kirchlichen Ein­richtungen gelingen kann.
Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist die wichtigste Rechtsquelle des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie richtet sich an kirchliche Einrichtungen und ihre Leitungen sowie die Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst.
In den Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst finden sich ausgehend vom Leitbild der kirchlichen Dienstgemeinschaft grundlegende Aussagen zur Eigenart des kirchlichen Dienstes mit Anforderungen an Träger und Leitung kirchlicher Einrichtungen und an die kirchlichen Mitarbeitenden.
Die Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung (Rahmen-MAVO) ist ein zu empfehlendes Muster der deutschen Bischöfe für die jeweiligen diözesanen Mitarbeitervertretungsordnungen. Rechtswirksamkeit entfaltet das Mitarbeitervertretungsrecht, sobald die Mitarbeitervertretungsordnung vom jeweiligen Diözesanbischof als Kirchengesetz in Kraft gesetzt wird. …

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 14/2023