Münster (KNA) - Betroffene sexuellen Missbrauchs in der Kirche können unter Umständen auch eine Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Zudem könnten
ihnen Kosten für Therapien bezahlt werden. Darauf wies der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, am Donnerstag hin. Sexueller Missbrauch könnte versicherungsrechtlich als
Arbeitsunfall gewertet werden, so Frings unter Bezug auf Angaben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dies gelte für Betroffene, die haupt- oder ehrenamtlich in der Kirche tätig sind oder
waren.
Die möglichen Versicherungsfälle bearbeitet den Angaben zufolge nicht die Diözese, sondern der jeweils zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger. Betroffene müssten aber selber
entscheiden, ob ihr Fall vom Arbeitgeber bei der Unfallversicherung angezeigt wird. „Für das Bistum Münster ist daher vorgesehen, dass ohne Wissen der Betroffenen, die beim Bistum einen sexuellen
Missbrauch im kirchlich/katholischen Kontext angezeigt haben, keine Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgen soll“, sagte Frings. Auch Betroffene, die von der Kirche bereits Zahlungen in
Anerkennung ihres Leid erhalten haben, könnten ihren Anspruch gegenüber der Unfallversicherung prüfen lassen.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte zuvor bereits Unterlagen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, die eng mit der VBG abgestimmt seien. Dazu zählen ein Informationsschreiben zur Problematik,
ein Musterbrief sowie ein FAQ zum Meldeverfahren.