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Trägerinnen der christlichen Botschaft

Bamberg (buc) – Auch im Erzbistum wird es Ende Juli nach dem Vorbild anderer Diözesen einen Tag der Frauenpredigt geben. Die Verkündigung der frohen Botschaft soll in allen Messen und Wort-Gottes-Feiern am 22. und 23. Juli von Frauen gehalten werden, heißt es in einem Aufruf des Diözesanrats und weiterer katholischer Organisationen, der jüngst an alle Pfarreien und Seelsorgebereiche übermittelt wurde. Der 22. Juli ist der Festtag der heiligen Maria Magdalena, der engen Vertrauten Jesu und ersten Zeugin seiner Auferstehung. Sie ist nach den Worten von Papst Franziskus „Apostelin der Apostel“.
Der Aufruf trägt den Titel „Trägerinnen der Botschaft“. Darin heißt es, die österliche Botschaft sei laut Zeugnis der Bibel von Frauen zu den Aposteln getragen worden. Aus diesem Impuls sei der christliche Glaube entstanden. „Jedoch ist es schmerzlich, dass Frauen an der Verkündigung des Reiches Gottes bis heute nicht gleichstufig beteiligt sein dürfen.“ Frauen seien eine Bereicherung für alle Christinnen und Christen. „Denn Gottes Geist begleitet uns alle als Getaufte und Gefirmte.“
Zahlreiche Unterstützer
Die Vollversammlung des Diözesanrats hatte den Tag der Frauenpredigt im März beschlossen. Unterzeichnet haben das Papier neben dem Laiengremium mit seinen Sachausschüssen „Synodaler Weg“ sowie „Frau in der Kirche“ auch der Katholische Deutsche Frauenbund sowie der Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum, die Dilinger Franziskanerinnen, die Franziskanerinnen von Vierzehnheiligen, Maria 2.0 Erlangen sowie die Berufsverbände der Pastoralreferenten, Gemeindereferenten und Religionslehrer.
In dem begleitenden Schreiben an Pfarreien und Seelsorgebereichsräte werden diese gebeten, das Anliegen aktiv zu unterstützen. Es solle in den Gremien und Gemeinden bekanntgemacht werden. Auch welche Frauen als Predigerinnen infrage kommen, solle vor Ort entschieden werden. „Es können sich dazu auch Gruppen von Frauen zusammenfinden, die gemeinsam einen Text erarbeiten und die Präsenz in allen Gottesdiensten organisieren.“ Der Diözesanrat zeigt sich überzeugt, „dass dieser Tag zu einem wichtigen Zeichen werden kann, das in die Gemeinden hinein und über sie hinausstrahlen wird“.
Die Initiative hat Vorbilder in anderen Bistümern. So fanden vergleichbare Aktionen im vergangenen Jahr in den Diözesen Osnabrück und Limburg statt. Auch dabei waren haupt- und ehrenamtliche Frauen aufgerufen, in der Eucharistiefeier das Wort zu ergreifen und das Evangelium auszulegen.
Die Predigt (vom lateinischen „praedicatio“ für Lobpreis, Lob, Vorspruch) ist die Glaubensverkündigung in Form einer Ansprache, in der Regel im Rahmen eines Gottesdienstes. Die Predigt in der heiligen Messe wird auch als Homilie (griechisch für „Gespräch, Rede, Unterricht“) bezeichnet, die das jeweilige Evangelium des Tages erläutert.
Mit dem Aufruf verbindet der Vorstand des Diözesanrats einen Dank an Diözesanadministrator Herwig Gössl „für die Offenheit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zur Umsetzung unseres Anliegens.“ Der Weihbischof  hatte in einem Brief an die Priester des Erzbistums die Initiative für den Tag der Frauenpredigt gewürdigt, zugleich aber auf die bestehende Rechtslage hingewiesen. Nach wie vor gelte, dass die Homilie in der Eucharistiefeier dem Priester oder gegebenenfalls einem Diakon vorbehalten sei. Es sei möglich, so fügt Gössl hinzu, ein Glaubenszeugnis als „Statio“ am Beginn des Gottesdienstes einzufügen. Ebenso sei es möglich, ein Glaubenszeugnis in die Homilie, die der Priester hält, einzubinden. In beiden Fällen könne die Homilie des Priesters auch kürzer ausfallen, schreibt Gössl.
Der Brief des Weihbischofs wurde vom Diözesanrat ebenfalls an die Gemeinden versandt. Bei einem Onlinetreffen des Sachausschusses „Synodaler Weg“ hatte es darüber Diskussionen gegeben. Denn die Aktion zielt im Gegensatz zu Gössls Ausführungen auf einen bewussten Regelverstoß: Frauen sollen die Predigt halten. Bei der Sitzung war von einem „Schritt zum zivilen Ungehorsam“ die Rede.
Erst vor wenigen Wochen hatte sich der Vatikan erneut gegen eine Aufwertung von Laien bei Taufen und Predigten in der katholischen Kirche ausgesprochen. Das Amt für Gottesdienste und Sakramente erteilte entsprechenden Reformforderungen eine Absage: Frauen und nicht zum Priester geweihten Männern sei es weiterhin nicht gestattet, in Gottesdiensten mit Eucharistiefeiern zu predigen. Eine Predigterlaubnis für Laien gehört zu den zentralen Forderungen des Synodalen Wegs. Die Reformgespräche von Bischöfen und Laien in Deutschland waren vor kurzem abgeschlossen worden. Auf ihrer letzten Vollversammlung im März hatten die Teilnehmer ein entsprechendes Papier verabschiedet. Dieses erhielt auch die nötige Mehrheit der Bischöfe.
Das Evangelium am 23. Juni stammt übrigens aus dem Matthäusevangelium (Mt 13,24-43): Es umfasst unter anderem die Gleichnisse vom Unkraut unter dem Weizen, vom Senfkorn und vom Sauerteig.

Näheres im Internet unter www.dioezesanrat-bamberg.de und unter www.kath-frauenpredigten.net/