München (KNA) – Die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte in Bayern ist aufgehoben. Ab 2024 gilt die Vorschrift nicht mehr, dass sie zum Amtsantritt noch nicht 67 Jahre alt sein
dürfen. Das hat der Bayerische Landtag am Mittwoch beschlossen. Kommunale Ämter würden durch die neuen Vorschriften auch familienfreundlicher und vor allem attraktiver für Frauen, erklärte
Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Gemeinden könnten ihren Gremienmitgliedern künftig mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten.
Ehrenamtliche Bürgermeister werden in Bayern nach der Novelle die Ausnahme sein. Die Schwelle für eine in der Regel hauptberufliche Ausübung wurde von 5.000 auf 2.500 Einwohner gesenkt. Stadträte
und andere Gremien können nicht nur in Präsenz und als Videoschalte tagen, sondern auch einen Livestream ihrer Sitzungen im Internet anbieten. Über eine Mediathek soll Interessierten für einige
Zeit ermöglicht werden, die Sitzungen als Aufzeichnung nachzuverfolgen.
Die bayerischen Kommunalgesetze werden zudem künftig möglichst geschlechtsneutral formuliert. Stehen dafür keine neutralen Begriffe wie Mitglied des Gemeinderats zur Verfügung, wird die weibliche
und männliche Form verwendet. „Gendersternchen und -doppelpunkte wird es in bayerischen Gesetzen auch weiterhin nicht geben“, betonte Herrmann.