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Caritas tritt Anerkennungsverfahren zu sexuellem Missbrauch bei

Bonn (epd) – Der Deutsche Caritasverband will zum 1. August dem Verfahren der katholischen Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexuellem Missbrauch beitreten. "Mit dem Beitritt zu dem bewährten Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ermöglichen wir, dass Menschen, denen in einer Caritas-Einrichtung Leid zugefügt wurde, eine schnelle und vor allem systematisch geregelte

Entscheidung über eine Anerkennungsleistung erhalten", erklärte Susanne Pauser vom Caritas-Vorstand am Dienstag laut einer Mitteilung der Bischofskonferenz.

 

Es sei der Caritas wichtig, dieses Leid anzuerkennen und dies auch durch eine finanzielle Leistung deutlich zu machen, fügte Pauser hinzu. Die Zahlungen an Betroffene seien Ausdruck der institutionellen Mitverantwortung der verbandlichen Caritas. Pause: "Wir stellen uns dieser Verantwortung." Mit dem Beitritt zu dem Verfahren haben Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Caritas den Angaben zufolge die Möglichkeit, Anträge auf

Anerkennung des Leids zu stellen.

 

Empfehlungen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs habe der Caritasverband bereits 2010 verfasst, hieß es weiter. Dass die UKA nun von der verbandlichen Caritas als bewährte Institution für die Festlegung von Anerkennungsleistungen genutzt werde, ist laut Pauser ein "großer Vorteil im Hinblick auf

eine einheitliche und zügige Handhabung."

 

Freiburgs Erzbischof Stephan Burger, Vorsitzender der Kommission für caritative Fragen der Bischofskonferenz sowie stellvertretender Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, erklärte: "Das schlimme Leid, das Betroffene erfahren mussten, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Mit den Leistungen dieses Verfahrens wollen die Bischöfe, die Caritas und auch zahlreiche Ordensgemeinschaften dieses Leid anerkennen und zumindest einen Beitrag zu dessen Linderung leisten."

 

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen wurde 2021 auf Beschluss der katholischen Bischöfe im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. Das Gremium ist mit Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie besetzt. Die Mitglieder arbeiten weisungsunabhängig.