Düsseldorf (epd) – Mehrere Bistümer in Nordrhein-Westfalen sind gegen eine Untersagung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare. Der Münsteraner Bischof Felix Genn werde keine
Sanktionen gegen Seelsorger aussprechen, „die sich so verhalten, wie sie es aufgrund ihres seelsorglichen Auftrags und ihres Gewissens im Dienst an den Menschen für richtig halten“, erklärte das
Bistum auf Anfrage der „Rheinischen Post“ (Mittwoch).
Im Erzbistum Köln war einem Pfarrer untersagt worden, solche Gottesdienste abzuhalten. Im März hatte die Synodalversammlung des katholischen Reformprozesses Synodaler Weg mehrheitlich empfohlen,
dass es in der katholischen Kirche in Deutschland Segensfeiern für homosexuelle Paare geben soll. Zuvor sollten allerdings Handreichungen für solche Gottesdienste erarbeitet werden.
Der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer erklärte, viele Seelsorger wollten die Wünsche und Sehnsüchte von Menschen zwar gerne erfüllen, die einen Segen für ihre Liebe erbitten. Damit würden sie
jedoch in einen Widerspruch mit der kirchlichen Lehre treten, sagte Pfeffer der Zeitung. Die Antwort auf diesen Gewissenskonflikt „können keine Verbote und Ermahnungen sein, sondern nur das
Gespräch und die Suche nach Lösungen, die den Menschen gerecht werden“, sagte Pfeffer.
Auch in Aachen wolle Bischof Helmut Dieser den Gewissensentscheidungen des jeweiligen Priesters vertrauen, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, hieß es in dem Bericht.
Für Priester im Erzbistum Köln würden die Regeln gelten, „die der Vatikan 2021 noch einmal eindeutig erklärt hat“, sagte Generalvikar Guido Assmann der Zeitung. Im Erzbistum Köln werde die
Haltung gelebt, die die offizielle Haltung der katholischen Kirche sei. „Und daran sollte sich auch jeder Priester halten“.